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AGB'S

Selbstverständlich, hier ist die übersetzte Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
 
 
 
**Allgemeine Geschäftsbedingungen**
 
 
 
**für Tischler- und Schreinerarbeiten (Stand 4/2022)**
 
 
 
**1. Allgemeines**

 

 

 

1.1. Es gilt deutsches Recht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob wir als Auftragnehmer oder Auftraggeber Vertragspartei werden. Wir widersprechen hiermit den Geschäftsbedingungen des Kunden oder Lieferanten, die diesen Geschäftsbedingungen widersprechen oder von ihnen abweichen. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge nach VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen).

 

 

 

**2. Weitere Vertragsgrundlagen**
 
 
 
**2.1. Auftragsannahme**

 

Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote unverbindlich. Wenn der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot abweicht, kommt ein Vertrag erst nach Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande.

 

 

 

**2.2. Lieferverzögerung**

 

Wenn die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert wird, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Wenn die Verzögerung unangemessen lange dauert, kann jede Vertragspartei ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen kann, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten trägt der Auftraggeber. Wir behalten uns das Recht vor, weitere Verzögerungskosten geltend zu machen.

 

 

 

**2.3. Mangelrüge**

 

Offensichtliche Mängel unserer Leistung müssen von Unternehmern innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder Abnahme der Leistung schriftlich beanstandet werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche aufgrund offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die weiteren Regelungen für Handelsgeschäfte bleiben unberührt.

 

 

 

**2.4. Mangelverjährung**

 

Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistungen betreffen, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt eine Gewährleistungsverjährung von einem Jahr, unabhängig von der Identität des Vertragspartners. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geltend gemacht werden oder wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für den Zustand des Liefergegenstands übernommen hat.

 

 

 

**2.5. Gewährleistungsumsetzung**

 

Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Verpflichtungen zur Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber kein Recht auf Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Nachbesserung scheitert. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, scheitert oder abgelehnt wird, kann der Auftraggeber nach eigenem Ermessen eine entsprechende Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Satz 1 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte hinsichtlich des Kaufs von beweglichen Sachen.

 

 

 

**2.6. Aus- und Einbaukosten**

 

Die gesetzlichen Vorschriften des Kaufvertragsrechts gelten uneingeschränkt für die Geltendmachung von Aus- und Einbaukosten.

 

 

 

**2.7. Anlieferung**

 

Bei der Anlieferung setzen wir voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar zum Gebäude fahren und entladen werden kann. Zusätzliche Kosten aufgrund längerer Transportwege oder erschwerter Anfahrtsmöglichkeiten vom Fahrzeug zum Gebäude werden separat berechnet. Mechanische Transportmittel für den Transport über das zweite Stockwerk hinaus muss der Auftraggeber bereitstellen. Treppen müssen passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wenn die Durchführung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert wird, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.

 

 

 

**2.8. Abschlagszahlung**

 

Wenn kein individueller Zahlungsplan vereinbart ist, können wir für Teilleistungen im Wert der erbrachten Leistung eine Abschlagszahlung verlangen.

 

 

 

**3. Formelle Abnahme**

 

Sofern vertraglich eine formelle Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.

 

 

 

**4. Widerrufsrecht und Kündigungsentschädigung**

 

 

 

4.1. Bei Maßanfertigungen und individuell angefertigten Produkten gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht nicht.

 

 

 

4.2. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne Grund, können wir 10% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung (Kündigungsentschädigung) verlangen. Es bleibt uns unbenommen, bei entsprechendem Nachweis eine höhere Kündigungsentschädigung zu verlangen. Ebenso bleibt dem Auftraggeber der Nachweis unbenommen, dass uns keine oder eine geringere Kündigungsentschädigung zusteht.

 

 

 

**5. Wartungs-, Inspektions- und Pflegehinweise**

 

 

 

5.1. Wir weisen darauf hin, dass für die dauerhafte Funktionalität Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere:

 

- Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und, falls erforderlich, zu ölen oder zu fetten.

 

- Abdichtungsfugen müssen regelmäßig kontrolliert werden.

 

- Anstriche innen und außen (z. B. Fenster, Böden, Treppenstufen) müssen je nach Lack- oder Lasurart, Witterungseinfluss und Nutzung nachbehandelt werden. Diese Arbeiten sind nicht im Vertragsumfang enthalten, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionsfähigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass dadurch Mängelansprüche entstehen.

 

 

 

5.2. Durch fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle wird dichter. Um die Raumluftqualität zu erhalten und Schimmelbildung zu vermeiden, müssen zusätzliche Anforderungen an die Belüftung des Gebäudes nach DIN 1946-6 erfüllt werden. Ein eventuell erforderliches Belüftungskonzept ist eine Planungsaufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrags an den Handwerker ist und in jedem Fall vom Auftraggeber/Bauherrn veranlasst werden muss.

 

 

 

5.3. Geringfügige, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe usw.) und Verarbeitungsmethode liegen und üblich sind.

 

 

 

5.4. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, geeignete klimatische Bedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) zum Schutz und zur Erhaltung der gelieferten Bauteile (z. B. Fenster, Treppen, Parkett) sicherzustellen.

 

 

 

**6. Aufrechnungsausschluss**

 

Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

 

 

 

**7. Eigentumsvorbehalt**

 

 

 

7.1. Gelieferte Gegenstände bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung.

 

 

 

7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich schriftlich mitzuteilen und die Pfandgläubiger über den Eigentumsvorbehalt zu informieren. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder als Sicherheit zu übertragen.

 

 

 

7.3. Wenn die Lieferung für einen vom Auftraggeber betriebenen Geschäftsbetrieb erfolgt, dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegenüber dem Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab.

 

 

 

7.4. Wenn Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut werden, tritt der Auftraggeber bereits jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten resultierenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.

 

 

 

7.5. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, tritt der Auftraggeber bereits jetzt Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht uns Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände zu.

 

 

 

**8. Eigentums- und Urheberrecht**

 

Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen vor. Diese dürfen ohne unsere Zustimmung weder verwendet, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Im Falle der Nichterteilung des Auftrags sind sie unverzüglich zurückzugeben.

 

 

 

**9. Streitbeilegung**

 

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

 

**10. Gerichtsstand**

 

Wenn beide Vertragsparteien Kaufleute sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens.

 

 

 

**11. Datenschutz**

 

11.1. Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden von uns zwecks Erfüllung unserer eigenen vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten sowie zur Vertragsdurchführung in Form von Namen, Adresse und Kommunikationsdaten des Geschäfts- oder Wohnsitzes maschinenlesbar gespeichert. Diese Datenerhebung und Datenverarbeitung beruhen auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Wir sichern zu, diese Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken zu speichern. Insbesondere werden sie in keiner Weise an unberechtigte Dritte zu gewerblichen Zwecken übermittelt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Personen, deren Daten wir auf diese Weise erhoben und verarbeitet haben, sind berechtigt, bei uns Auskunft darüber zu verlangen, welche sie betreffenden Daten bei uns gespeichert sind. Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten können diese Personen von uns die Berichtigung, bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten verlangen. Auch steht ihnen ein Beschwerderecht bei der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

 

11.2. Wir behalten es uns vor Bilder und Videoaufnahmen von unseren Projekten und Produkten auf unserer Webseite , unseren Social Media Kanälen sowie Printmendien zu veröffentlichen, sofern diese keinen Rückschluss auf den Wohnort, persönliche Daten oder das Privatleben des Auftraggebers zulassen.

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